Gerade wenn es um die Gefahren der Mobilfunkstrahlung geht, scheint sich ein Grossteil der Politik nicht um die Ängste der Bevölkerung zu scheren. Zudem werden Warnung von Ärzten ignoriert und Bundesgerichtsentscheide missachtet.

In einer kürzlich durchgeführten Online-Umfrage von Schweizer Radio SRF sprachen sich von etwas mehr als 2000 befragten Internet-Teilnehmenden über Dreiviertel gegen eine Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung aus. Mehr als die Hälfte will sie senken. Diese Ergebnisse bestätigen die aktuellen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik. Somit widerspricht die Forderung der Kommission für Verkehr und Fernmeldedienste, die Grenzwerte zu erhöhen, der Meinung einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung. „Hohe Grenzwerte haben nichts mit Innovation zu tun. Im Gegenteil, sie bremsen die Innovation bei den drei Mobilfunkunternehmen und verzögern den vernachlässigten Glasfaserausbau um weitere Jahre wenn nicht Jahrzehnte“, betont der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Lichtenstein.

Ärzte warnen

Gegen die Pläne der Politik, die Grenzwerte zu erhöhen, laufen auch die Ärzte für Umweltschutz (Aefu) Sturm: «An der Öffentlichkeit vorbei wird im Parlament durch Lobby-Arbeit versucht, die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen in der Schweiz zu erhöhen», sagt Aefu-Geschäftsleiter Martin Forter gegenüber 20 Minuten. Er warnt vor den Gefahren der Handystrahlung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufe Handystrahlung als möglicherweise krebserregend ein.

Bundesgerichtsurteile missachtet

Doch die Politik setzt sich nicht nur über die Meinung der Bevölkerung und von Medizinern hinweg, sie missachtet zum Teil auch Bundesgerichtsurteile – zum Beispiel zum Ausbau der Stromnetze, wie der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Lichtenstein berichtet. Das Bundesgericht hat in vier Fällen, in denen es um einen Ausbau (Kapazitätserhöhung) der Stromnetze ging, klar entschieden.

  • Längenberg, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Riniken AG, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Lauerz, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Hohle Gasse, die auszubauende Leitung muss verschoben werden, damit die Grenzwerte eingehalten sind

Wenn sich Leitungen im Boden befinden, werden die Grenzwerte zwangsläufig eingehalten.

Stromindustrie und Bundesrat

Die Stromindustrie umgeht jedoch laut Bericht auf funkstrahlung.ch dieses Bundesgerichtsurteil, indem es über den Bundesrat die entsprechenden Verordnungen und Gesetze ändern lässt. Zur Krönung schreibt der Bundesrat in seiner Begründung: „Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher.“

Dies bedeutet laut Dachverband Elektrosmog konkret: „Bei Leitungsausbauten sollen die Leitungen explizit nicht mehr in den Boden, Leitungsverschiebungen werden auch ausgeschlossen und die Grenzwerte müssen nach wie vor nicht eingehalten werden. Hier scheinen die Verfasser auf mangelnde Fachkenntnis des Parlaments zu hoffen.“

Bundesgericht entschied gegen Mobilfunkantenne in Kilchberg

Ganz im Interesse mobilfunkkritischer Bürger entschied das Bundesgericht dieses Jahr nach einem fünfjährigen Streit um eine Mobilfunkantenne in Kilchberg. Es stützt somit die Argumentation der Baukommission von Kilchberg, wie die Zürichsee-Zeitung berichtete. Mit der Begründung, die 7,5 Meter hohe Antenne sei überdurchschnittlich gross und störe das Kilchberger Ortsbild. Die geplante Mobilfunkantenne treibt die Anwohner, die Baukommission und die verschiedenen gerichtlichen Instanzen seit fünf Jahren um. Der Rechtsanwalt der Beschwerde führenden Anwohner schätzt das Urteil als Weg weisend ein. Nicht, was Mobilfunkantennen und ­deren Strahlung grundsätzlich betrifft, aber in baurechtlicher Hinsicht.

Funklöcher als Wettbewerbsvorteil

Manchmal können Funklöcher und ein schlechter Handyempfang sogar wettbewerbsfördernd sein. Der neue Tourismusleitfaden für den Frankenwald setzt gemäss einem Bericht in der Frankenpost gezielt auf „jüngere Entschleuniger“. Der Landkreis Kulmbach weist ein starkes Plus bei den Touristenankünften auf. Der Handyempfang soll an gewissen Orten besonders schlecht sein.

Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wollen Sie sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.

Swiss Harmony: Schutz vor schädlichen Strahlungen
Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses wird zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.