Ein möglicherweise krebserregendes Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft wird ab dem ersten Januar 2020 in der Schweiz verboten. Was ist mit der „möglicherweise“ krebserregenden Mobilfunkstrahlung? Wie ernst ist es der Regierung bei diesem Thema? Neueste Studien konnten Erbgut- und Fruchtbarkeitsstörungen durch 3G und 4G nachweisen.

Der Bundesrat verbietet den Schweizer Bauern und Gärtnern ab ersten Januar 2020 Pflanzenschutzmittel zu verwenden, die den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses krebserregend ist. „Wollte man Mobilfunkstrahlung den gleichen Kriterien unterstellen, müssten in der Schweiz am ersten Januar 2020 die Mobilfunknetze abgeschaltet werden“, kommentiert Hans-U. Jakob, Präsident des Vereins Gigaherz.ch, den bundesrätlichen Entscheid kritisch. Dabei gebe es Gründe genug, denselben Weg auch bei der Mobilfunkstrahlung zu gehen. Dramatisch hört sich zum Beispiel die Beschreibung der Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung im Bericht der bundesrätlichen Beratungsgruppe «Mobilfunkstrahlung und Gesundheit», der am 29. November veröffentlicht wurde: Auf Seite 57 dieses Berichtes befindet sich nämlich – so Hans-U. Jakob – eine «wunderschöne» Grafik, für welche Gesundheitsrisiken und Gesundheitsschäden Mobilfunkstrahlung verantwortlich ist.

Mit ausreichend begründet ist dargestellt: Die Veränderung der Hirnströme
Mit begrenzt begründet sind dargestellt: Hirntumore, krebsfördernd (im Tierversuch), verminderte Spermienqualität, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schädigung des Erbgutes (DNS), programmierter Zelltod, oxydativer Zellstress.

Tricks und Täuschungsmanöver

„Logischerweise müsste der Bundesrat auch hier zum Schluss kommen, dass die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch die Arbeitsgruppe «Mobilfunkstrahlung und Gesundheit» ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Wirkungsweisen dieser Strahlungsart keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Da diese Strahlung über den gesamten Luftraum verteilt wird und sich deren Auswirkungen, wie beim Trinkwasser, niemand entziehen kann“, sagt der Gigaherz.ch-Präsident. Doch offenbar weit gefehlt: „Stattdessen wird mit allen erdenklichen Tricks und Täuschungsmanövern versucht, die Strahlungsgrenzwerte noch um das Vierfache zu erhöhen. Das heisst, von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter). Was den Mobilfunkkonzernen erlauben würde bis 16-mal stärkere Antennen zu betreiben.“ (Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-die-woelfe-im-schafpelz/) Ohne diese «minime» Erhöhung sei die Einführung des fortschrittlichen Mobilfunkstandards 5G undenkbar und untrennbar damit verbunden auch die digitale Schweiz von Morgen.

Postulat einer Ständerätin

Zum Glück gibt es kritisch mitdenkende Politikerinnen und Politiker, die ungeachtet der Mobilfunk-Lobby gängige Argumente hinterfragen. So reichte die Ständerätin Brigitte Häberli-Koller im September 2019 das Postulat 19.4043 «Nachhaltiges Mobilfunknetz» eingereicht. Der Bundesrat hat Ende November 2019 dazu Stellung genommen und das Postulat zur Ablehnung empfohlen. Der Ständerat hingegen kommt zu einem anderen Schluss und nimmt das Postulat Häberli-Koller mit 25:19 Stimmen an. Das Postulat forderte weitere Klärung: Der Fokus liegt dabei in erster Linie auf der Klärung der gesundheitlichen Folgen der Strahlung und insbesondere von 5G. Neben der Erforschung der Gesundheitseffekte ist es aber auch wichtig, sich Gedanken zu machen, wie ein nachhaltiges Netz für die Zukunft gestaltet werden müsste, das möglichst geringe Strahlung zur Folge hat und dennoch eine hohe Qualität aufweist. […] (Auszug aus dem Postulat 19.4043 (Sept. 2019) von Häberli-Koller). Auch nach dem UVEK-Bericht «Mobilfunk und Strahlung» bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. Brigitte Häberli-Koller warf in ihrem Postulat die Frage auf, ob nicht ein zentrales Mobilfunknetz à la Swissgrid sinnvoller wäre.

Erbgut- und Fruchtbarkeitsstörungen

An Argumenten, die für eine kritische Betrachtung der Mobilfunkstrahlung, sprechen, mangelt es beileibe nicht. Neue Forschungsergebnisse zu nicht-thermischen Auswirkungen beispielsweise bestätigen gemäss einem Bericht auf diagnose-funk.org Erbgut- und Fruchtbarkeitsstörungen durch UMTS (3G) und LTE (4G). Der ElektrosmogReport 4/2019 bestätigt mit neuen Studien den Trend in der Forschung: Die nicht-ionisierende Strahlung führt bei der Bestrahlung zu Erbgutschäden (DNA-Strangbrüchen), auch bei Lymphozyten, und schädigt die Spermien. Zwei Studien stellen fest: die Bestrahlung im Versuch durch „echte“ Handys ist bioaktiver als durch simulierte Signale durch Generatoren. Bisher wurden Lymphozyten als Non-Responder angesehen. So hiess eine Studie aus dem legendären REFLEX-Projekt von Schwarz et al. (2008): „Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1,950 MHz) induce genotoxic effects in vitro in human fibroblasts but not in lymphocytes“. Hier scheint es zu neuen Erkenntnisse zu kommen.

Chromosonenveränderungen

Die Studie von Panagopoulos (2019) weist für eine UMTS-Frequenz nach, dass bei Lymphozyten schon nach 15 Minuten Bestrahlung Chromosomenveränderungen um 100 bis 275 Prozent ansteigen und dies wahrscheinlich auf DNA-Schädigungen zurückzuführen ist. Dies sei ein nicht-thermischer Effekt. Die Bestrahlung erfolgte durch ein Mobiltelefon. Frühere Studien über Mobilfunkstrahlung an Lymphozyten erzielten keine einheitlichen Resultate. Der Autor schreibt dies unter anderem der Verwendung von simulierten Feldern anstatt realen Geräten als Strahlungsquelle zu. Die hohe Variabilität neuerer Mobilfunkstrahlung mache sie sehr bioaktiv, da sich lebende Organismen schlecht an sie gewöhnen können. Diese Ansicht begründeten Panagopoulos et al. bereits in einer Arbeit von 2015.

Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen

Wie kann man sich und seine Kinder vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch, Inhaber von Swiss Harmony in Grellingen, ein Unternehmen, das sich auf die Harmonisierung von Elektrosmog spezialisiert hat. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony  (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.

Schutz vor schädlichen Strahlungen

Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.