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Was Corona mit 5G zu tun hat

Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona fällte ein Urteil, dass in einen politisch brisanten Zeitpunkt fällt: Es hinterfragt die Qualität und Korrektheit der Kontrollen von Mobilfunkanlagen. Interessant ist auch die Tatsache, dass die chinesische Stadt Wuhan als eine der ersten weltweit mit allen drei Frequenzbändern für 5G ausgestattet wurde.

Schongau im Kanton Luzern ist eine Gemeinde mit Pioniergeist, wenn es um die Bewilligungspraxis von Mobilfunkantennen geht. Wie der Verein schutz-vor-strahlung.ch berichtet, beurteilt die Gemeinde – entgegen der sonst üblichen Bewilligungspraxis – den Standort und die Technologie separat. Begründet wird dieser Entscheid wie folgt: „Die Entscheidung der kommunalen Baubewilligungsbehörde basiert auf der Tatsache, dass die Vollzugsvorschriften für den Einsatz von «5G-Antennen» noch nicht vorliegen und somit keine verlässlichen technischen Richtlinien. Die Stellungnahme des Bundes wurde nicht nur verspätet publiziert, sondern kürzlich auch aktiv auf unbestimmte Zeit verschoben. Wie Bund und Mobilfunkbetreiber in der Folge eine klare Rechtsgrundlage herleiten wollen, ist daher unklar. Die Mobilfunkanbieter selbst haben auf diese Problematik schon länger hingewiesen. Das Baugesuch stützt sich auf die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), welche Technologieneutral verfasst ist. Demnach wäre der Provider in der Lage jede beliebige Technologie einzusetzen, ohne dafür die Bewilligungsbehörden anrufen zu müssen. Diese Praxis hält die kommunale Bewilligungsbehörde für nicht akzeptabel und sie hält den Bund an, die Verordnung dahingehend zu überarbeiten. Es muss möglich sein eine  technologische Entwicklung einzeln zu beurteilen. Deswegen bewilligt sie den Standort im Grundsatz, sowie die Technologien einzeln.“

Bundesgericht zweifelt an korrekter Kontrolle von Mobilfunkanlagen

Zu dieser Thematik passt der Bericht von ORWELL NEWS, wo Folgendes berichtet wird: In einem im September 2019 veröffentlichten Entscheid zweifelt das Bundesstrafgericht daran, dass Mobilfunkanlagen in der Schweiz korrekt auf Leistungsdaten und Grenzwerteinhaltung kontrolliert werden. Es weist direkt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) an, die entsprechenden QS-Systeme schweizweit zu überprüfen. Im konkreten Fall ging es laut ORWELL NEWS um eine Sendeanlage auf dem Dach eines Hochhauses im Kanton Thurgau, welche die Schweiz-Spanisch-Chinesisch-Rumänische Betreiberin SUNRISE ausbauen und damit leistungsfähiger machen wollte. Die Gegner des Projekts wehrten sich bis vor Bundesgericht – und verwiesen in ihrer Begründung auf den Entscheid des Kanton Schwyz. Dort wurden im Jahr 2015 vierzehn Mobilfunkanlagen von einer akkreditierten Messfirma überprüft, bei acht von ihnen wurden teils massive Abweichungen von der eingereichten Baubewilligung festgestellt. Betroffen war insbesondere die Höhe oder Ausrichtung der Antennen, was die Strahlung der Anlage beeinflussen kann. Ob dabei auch die Werte der Strahlenschutzverordnung überschritten wurden, ist nicht bekannt.

Zu einem politisch brisanten Zeitpunkt

Das Bundesstrafgericht fragt sich deshalb, ob die Datenübertragung nicht auch in anderen Kantonen fehlerhaft war oder noch ist. Aus diesem Grund weist es das BAFU direkt an, die QS-Systeme nun schweizweit zu überprüfen. Die letzte schweizweite Kontrolle habe sich auf die computergesteuerten Parameter und die Angaben in den Datenbanken beschränkt. Hingegen sei die Datenübertragung von der realen Anlage in das QS-System nicht überprüft worden, heisst es im Urteil. Daher sollten die nächsten Stichprobenkontrollen mit Inspektionen vor Ort an den Anlagen ergänzt werden. Das Urteil des Bundesstrafgerichts kommt politisch zu einem brisanten Zeitpunkt, drängen die Mobilfunkbetreiber derzeit doch auf einen flächendeckenden Aufbau der 5G-Netze. Mit diesen 5G-Netzen hat das Urteil laut ORWELL NEWS zwar nicht direkt zu tun, dennoch dürfte es Wasser auf die Mühlen der 5G-Gegner sein. Sie fürchten eine erhöhte Strahlung und bremsen den Aufbau mit Einsprachen oder kantonalen Moratorien. Anfang Oktober wurde zudem die Initiative «Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» lanciert. Die Initianten wollen damit den Ausbau von 5G stoppen.

5G schwächt das Immunsystem in Zeiten der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie ging laut einem Bericht auf umweltbrief.org von der chinesischen Stadt Wuhan aus, die als eine der ersten Städte weltweit mit allen drei Frequenzbändern für 5G ausgestattet wurde und daher einer sehr starken Strahlung ausgesetzt ist. Prof. Dr. Dr. habil. Klaus Buchner, Physiker und Europa-Abgeordneter der ÖDP, betont: Es ist erwiesen, dass die Verbreitung von Viren durch Funkstrahlung gefördert wird. Besonders 5G ist ein Brandbeschleuniger der Pandemie. Denn schon vor der Corona-Krise wurde die Wirkung von Funkstrahlung auf das Immunsystem untersucht.“ Professor Klaus Buchner empfiehlt, die Belastung durch diese Strahlung so weit wie möglich zu verringern, also auf Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth sowie Smart Meter zu verzichten und Smartphones so oft wie möglich in den Flugmodus zu schalten.

Wohnraum als Strahlungsfalle

Da aktuell die Schulen geschlossen und viele Arbeitnehmende von zuhause aus arbeiten müssen, um sich vor dem Coronavirus zu schützen, führt dies zu einer verstärkten Nutzung digitaler Medien, sowohl zum Zeitvertreib als auch zur Aufrechterhaltung eines notdürftigen Unterrichtsbetriebs über das Internet. Wohnraum und Home Office können dabei zur Strahlenfalle werden. Schon vor dem Coronavirus fanden bisher 80 Prozent unserer mobilen Kommunikation in Innenräumen statt. Vielerorts könnten es nun hundert Prozent  sein. Dabei ist doch bekannt, dass Funkstrahlung unsere Körperzellen unter Stress setzt. Und je schlechter die Verbindung zur Antenne ist, desto stärker strahlt das Smartphone. Die Folge sind nicht nur Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Vor allem schwächt der Elektrosmog auch unser Immunsystem – ausgerechnet jetzt, wo eine gute Immunabwehr besonders wichtig ist. Kinder sollten besonders geschützt sein, da ihr Körper im Wachstum noch anfälliger auf Strahlung ist. Im neuesten Bericht der Bürgerwelle Schweiz gibt es verschiedene Tipps, wie man seine eigenen vier Wände möglichst strahlungsarm hält.

Glasfaser statt Mobilfunk

Durch die vermehrte Heimarbeit verursachte Internet-Versorgungsengpässe könnten – so die Bürgerwelle Schweiz – als Argument genutzt werden, um Druck für einen verstärkten und erleichterten Ausbau von 5G zu machen. Dies würde die Strahlenbelastung von Mensch, Tier und Umwelt aber unnötigerweise weiter in die Höhe treiben, was von immer mehr Ärzten und Parlamentariern abgelehnt wird. Viel effizienter, gesünder und sicherer wäre die Forcierung des Ausbaus des Glasfasernetzes bis in alle Haushalte (FTTH; Fiber to the Home) und eine Optimierung der Mobilfunk-Infrastruktur durch die sogenannte Indoor-Outdoor-Trennung.

Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen

Wie kann man sich und seine Kinder vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch, Inhaber von Swiss Harmony in Grellingen, ein Unternehmen, das sich auf die Harmonisierung von Elektrosmog spezialisiert hat. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony  (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.

Schutz vor schädlichen Strahlungen

Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.


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