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„Bubentrickli“ bei Mobilfunk-Grenzwerten

Lobbyisten und Bundesrätin Leuthard wollen den zweifachen Entscheid des Ständerates zur Beibehaltung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen offenbar über die Hintertür umgehen. Was dies bedeutet, zeigt folgender Bericht.

„Auf den Sturm der jetzt folgt, dürfte der bereits bekannte Schweizer Grenzwertschwindel nur ein laues Lüftchen gewesen sein“, schreibt Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz, Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener. Denn die vorberatende Kommission im Nationalrat (KVF-N) verlange mit einem „fiesen Viehhändlertrick“ nichts weniger als 36mal stärkere Mobilfunksender. Sogar der wirtschaftsfreundliche «Tages-Anzeiger» und «der Bund» sprechen von einem «Bubentrickli». „Aber zuerst müssen jetzt unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Kinderpornographie, mobilfunkkritische Internetseiten aus dem Internet ausgesperrt werden“, kritisiert Hans-U. Jakob.

Netzsperren

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat – so Gigaherz.ch – für die anstehende Detailberatung zur FMG-Revision zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Die Themen Zugangsregulierung, Einführung der 5G-Technologie und Netzsperren standen hierbei im Zentrum. Die KVF hat sich an ihrer Sitzung mit der Revision des Fernmeldegesetzes befasst und zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Zur Thematik der Netzsperren hat sich die Kommission genauer informiert, wie die Vorgehensweise und der genaue Ablauf sind, wenn Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt entdeckt werden. Insbesondere interessierten die Vor- und die Nachteile der verschiedenen Methoden (Löschen/Sperren), die heute zur Verfügung stehen. Ausserdem hat sie zusätzliche Auskünfte über die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der internationalen Organisation Inhope verlangt, deren Vertreter und Fachexperten an der Anhörung teilgenommen haben. „Der an und für sich begrüssenswerten Absicht, Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren, dürfte dann sehr schnell der Ruf folgen, auch Seiten mit Inhalten zu sperren, die sich mit den tragischen Folgen nichtionisierender Strahlung befassen. So wie dies der bekannte Mäuse- und Rattenprofessor aus Bremen schon mehrmals versucht hat. Bis jetzt noch ohne Erfolg. Das könnte sich dann sehr rasch ändern“, befürchtet Hans-U. Jakob.

Grenzwerte auf Kosten der Volksgesundheit lockern

Ebenfalls empört reagiert der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein: „Es ist noch keinen Monat her, dass der Ständerat zum zweiten Mal, wie schon 2016, eine Grenzwerterhöhung für die Strahlung von Mobilfunkanlagen ablehnte. Trotzdem verlangen die Mobilfunkbranche und ihre Lobby von Bundesrätin Leuthard, die Grenzwerte im Alleingang und unter Umgehung des Parlaments zu lockern.“ Entsprechende Aufträge an das Bundesamt für Umwelt seien offenbar bereits erteilt worden. Worum geht es den Mobilfunkbetreibern? Im Herbst will der Bundesrat weitere Funkfrequenzen für den Mobilfunk versteigern lassen. Damit die Frequenzen möglichst gewinnbringend genutzt werden können, sollen die Grenzwerte auf Kosten der Volksgesundheit gelockert werden. „Die Verantwortlichen wissen dabei sehr genau, dass praktisch alle industrieunabhängigen Studien der letzten 20 Jahre ein hohes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen belegen. Wer behauptet, es seien keine gesundheitlichen Schäden durch Funkstrahlung belegt, verbreitet Unwahrheiten oder lügt bewusst. Der gesunde Menschenverstand würde im Sinne der Vorsorge gebieten, die Grenzwerte zu verschärfen statt zu lockern“, so der Dachverband. Damit Antennenmasten ohne nominelle Grenzwerterhöhung trotzdem stärker strahlen dürfen, diktiere die Lobby einen billigen Trick. Bei der Bestrahlung soll der Grenzwert als Mittelwert über 24 Stunden gerechnet werden. International ist jedoch der momentane Höchstwert massgebend. Der 24-Stunden-Mittelwert würde bewirken, dass die Schweizer Bevölkerung zu einer der weltweit am schlechtesten geschützten würde. Der Vorstoss der Nationalratskommission erfolgt ausgerechnet jetzt, wo neuste Studien gesundheitsschädliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Bereich des geltenden Schweizer Anlagegrenzwertes belegen – und jetzt, wo Frankreich ein Programm zur Senkung der Antennenstrahlung durchführt. Mobilfunkanlagen sollen dort gemäss Gesetz von 2015 nicht mehr stärker strahlen als bisher die in der Schweiz. „Technisch ist es offensichtlich kein Problem, auch bei tieferen Grenzwerten zuverlässige Handy-Dienste anbieten zu können. Statt den Mobilfunk mit gelockerten Grenzwerten zu fördern, wäre es volkswirtschaftlich viel wichtiger, den Glasfaserausbau bis in die Wohnungen endlich voranzutreiben“, fordert der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

Verharmlosen, verzerren, verfälschen

Ähnliche Ungereimtheiten und „Bubentrickli“ sind auch in anderen Ländern zu beobachten – zum Beispiel im Südtirol: Wie diagnose-funk.org berichtet, präsentierte die Verbraucherzentrale Südtirol im Mai 2017 ein Gutachten zu WLAN an Schulen, in dem sie die Politik des Landesregierung scharf kritisiert. Die Landesregierung beruft sich bei der geplanten WLAN-Einführung auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten, das die angebliche Harmlosigkeit von WLAN nachweist. Doch: das Gutachten der Landesregierung verharmlose, verzerre und verfälsche die Studienlage. Das weist die Verbraucherzentrale Südtirol nach. Vor einem Jahr stellte sie diese Kritik der Öffentlichkeit vor, die Medien berichteten breit. Das Gutachten der Verbraucherzentrale deckt laut diagnose-funk.org lehrbuchhaft auf, mit welchen Methoden Industrie und Regierungen die Studienlage verfälschen. Bis heute habe die Landesregierung darauf nicht reagiert.

Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen

Wie kann man sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch, Inhaber von Swiss Harmony in Grellingen, ein Unternehmen, das sich auf die Harmonisierung von Elektrosmog spezialisiert hat. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony  (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.

Schutz vor schädlichen Strahlungen

Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.


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