52 Prozent der Schweizer Bevölkerung stufen Mobilfunksender als gefährlich oder eher gefährlich ein. Dies ergab eine Untersuchung der Stiftung Risikodialog St.Gallen. Wie ernst nehmen in dieser Hinsicht Politik und die Verwaltung die Bedenken der Bevölkerung?

Ist die Mobilfunkstrahlung tatsächlich ein Gesundheitsrisiko oder bloss Einbildung? Die Stiftung Risikodialog St.Gallen ist dieser Frage nachgegangen und hat dazu die Meinung von 14 wissenschaftlichen, staatlichen und zivilen Organisationen eingeholt, ohne diese jedoch zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Befragung sind auf dem 154 Seiten umfassenden Bericht «Divergierende Risikobewertungen im Bereich Mobilfunk – Schlussbericht vom Dezember 2016» zusammengefasst und können auf gigaherz.ch eingesehen werden: Der Verein Gigaherz hat daraus die ihm am wichtigsten scheinenden Grafiken herauskopiert und mit seinen eigenen Kommentaren versehen. Sein Fazit zur Untersuchung: „Nach diesen klaren Ergebnissen werden sich auch die Schweizerischen Verwaltungs- und Bundesrichter erneut mit der Frage zu befassen haben, wie lange sie Mobilfunk-Basisstationen mit den heutigen enormen Sendeleistungen von 15’000 bis 30’000Watt ERP mitten in Wohnsiedlungen noch erlauben wollen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil 52 Prozent oder 4,3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer, konstant über mehrere Jahre hinweg, Mobilfunksender als gefährlich oder eher gefährlich betrachten. Die nun vorliegende Studie der Stiftung Risikodialog St. Gallen wird ihnen Recht geben müssen.“

Hirntumor durch Handynutzung: Gericht gibt Patienten Recht

In Italien beispielsweise erkannte ein Gericht eine starke berufliche Handynutzung als Ursache für einen Hirntumor an und erklärte die daraus resultierenden Schäden zur Berufskrankheit (siehe auch Bericht auf gigaherz.ch). Dem Patienten stehen nun monatliche Zahlungen der Unfallversicherung zu. Im Fall dieses 57-jährigen Italieners sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Krankengeschichte des Mannes auf die Nutzung des Mobiltelefons zurückzuführen ist. Der Patient hatte 15 Jahre bei der italienischen Telekom gearbeitet und täglich mehrere Stunden beruflich mit seinem Handy telefoniert. Im Jahr 2010 stellten Ärzte einen gutartigen Gehirntumor fest. „Ich hatte das Gefühl, dass mein rechtes Ohr ständig verstopft ist. Deshalb ging ich zum Arzt“, gab der Mann gegenüber italienischen Medien an. Der Tumor beeinträchtige das Hörvermögen auf dem rechten Ohr. Die Ärzte entschieden, den Hörnerv zu entfernen, der 57-jährige ist seitdem auf dem Ohr taub. Einem Fachmann zufolge beträgt die Minderung der Körperfunktionen 23 Prozent. „Weltweit zum ersten Mal hat ein Gericht die unsachgemässe Verwendung eines Handys als Ursache für einen Gehirntumor anerkannt“, erklärten die Anwälte Stefano Bertone und Renato Ambrosio nach Verkündung des Urteils.

Steigende Elektrosmog-Belastung durch neues Energiegesetz?

Politisch hat in der Schweiz die Sensibilität gegenüber der Thematik Elektrosmog und Mobilfunkstrahlung immer noch an einem kleinen Ort Platz. Gerade mit dem Energiegesetz, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird, werden nun zur Hauptsache Massnahmen gefördert, die die EMF-Belastung der Bevölkerung in ungeahntem Mass verstärken werden – wenn nichts dagegen unternommen wird. Doch ein politischer Wille, diese EMF-Belastung zu vermindern, ist laut einem Bericht des Dankverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein noch nicht ersichtlich. Neben verschiedenen Massnahmen, die zu einer höheren Belastung führen sollen, erwähnt der Dachverband auch den im Rahmen der Verwirklichung der Energiestrategie 2050 erhöhten Bedarf an Datenkommunikation innerhalb und ausserhalb von Gebäuden. Dieser Mehrbedarf werde ohne entsprechende Vorschriften oft den technisch einfachsten und kostengünstigsten Weg nehmen, befürchtet der Dachverband.  Dies betreffe auch Trends wie etwa das Internet der Dinge, wie sie von Post und Swisscom geplant sind. Hier spielen mobile Funk-Kommunikationssysteme offenbar eine wichtige Rolle. „Dieser Tendenz muss aus der Sicht des Gesundheitswesens dringend entgegengewirkt werden. Nur die Glasfaserkabelverbindung ist eine aus gesundheitlicher Sicht vertretbare Kommunikationsverbindung“, betonen die Verantwortlichen des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

 

Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wie kann man sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony  (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.

Schutz vor schädlichen Strahlungen
Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.