Auf der politischen Ebene laufen derzeit in der Schweiz Bestrebungen, Grenzwerte von Mobilfunkanlagen und Hochspannungsleitungen zu erhöhen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz steht dabei im Vordergrund.
Es ist unbestritten: Strahlung durch Mobilfunk kann Krebs verursachen (WHO) (siehe auch Report von diagnose-funk.org). Trotzdem will die vorberatende Kommission im Nationalrat scheinbar die Strahlenbelastung erhöhen. Wenn die Motion mit den Mehrheiten der vorberatenden Kommission im April oder Juni im Nationalrat verabschiedet wird, führt dies wahrscheinlich zur Erhöhung der Grenzwerte, denn der Bundesrat hat in seinem Bericht genau dies in Betracht gezogen. Mit Regula Rytz, Grüne, und Thomas Hardegger, SP, haben lediglich zwei Nationalräte gegen diese Motion gestimmt.
Grenzwerte anheben
In der Medienmitteilung vom 2. Februar heisst es: „Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR (KVF) an ihrer Sitzung im Januar entschieden hatte, zwei Kommissionsvorstösse zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze einzureichen, hat sie nun noch über deren genauen Wortlaut befunden. Mit 23 zu 2 Stimmen hat sie eine Motion beschlossen, mit welcher der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden soll.“
Bewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfachen
Mit einem Kommissionspostulat (ebenfalls 23 zu 2 Stimmen) soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, zu prüfen, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit müssen die im internationalen Vergleich einschränkenden Auflagen und Bewilligungsverfahren gelockert werden, damit eine bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilfunknetze auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Eine Minderheit befürchtet eine Einschränkung des Gesundheitsschutzes aufgrund einer erhöhten Strahlenbelastung und beantragt daher die Ablehnung der Motion.
Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund
Als Begründung für ihre Motion stellen die Politiker die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz in den Vordergrund: „… Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet werden von der Bevölkerung geschätzt und sind für die Wirtschaft zwingend notwendig. Die im internationalen Vergleich hervorragende Mobilfunkqualität ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die Schweiz. Dieser Spitzenplatz kann nur mit einem laufenden Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz gesichert werden …“
Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung
Der Bundesrat hat am 23. März die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher. Der Bundesrat hat beschlossen, die geänderte NISV auf den 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Darin werden zudem Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen, elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert. Schliesslich werden die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert. Für die technischen Details wird neu auf die Niederspannungsinstallationsnorm verwiesen.
„Brandschwarz gelogen“
Kritisch zu dieser Anpassung der Verordnung äussert sich Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener: „Mit der beschlossenen Aenderung der NISV hat der Bundesrat das Bundesgericht und somit alle Anwohner von sanierungsbedürftigen Hochspannungsleitungen auf hinterlistigste Weise ausgetrickts.“ Es stehe wohl in der geänderten Verordnung in Anhang 1 Ziffer 17: Geänderte alte Anlagen (=Leitungen) müssen im massgebenden Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung den Anlagegrenzwert (1Mikrotesla) einhalten. Doch: Dieser Passus gelte nur dann, wenn dies durch Phasenoptimierung (andere Anordnung der Leiterseile) möglich ist. Dieser Passus gilt jedoch laut Hans-U. Jakob gemäss geänderter Verordnung ausdrücklich dann nicht, wenn für Hochspannung-Freileitungen von 220kV und höheren die einzig wirksame Sanierungsart, nämlich die Verschiebung der Leitung oder deren Bodenverkabelung für die Einhaltung des Magnetfeldgrenzwertes von 1 Mikrotesla, erforderlich wäre. Mit der Begründung: Wirtschaftlich nicht tragbar oder technisch nicht machbar. „Was beides brandschwarz gelogen ist“, findet Hans-U. Jakob.
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wollen Sie sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.
Swiss Harmony: Schutz vor schädlichen Strahlungen
Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses wird zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.