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Mehr politische und gesetzliche Kontrolle rund um 5G

Wie soll die Politik mit der aktuellen 5G-Diskussion umgehen? Was bedeutet ein Urteil des Landgerichts Münster für Vermieter von Mobilfunkstandorten? Und weshalb ist der Begriff „Technologieneutral“ in der neuen Schweizer Fernmeldediensteverordnung umstritten?

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bezieht Stellung zur aktuellen 5G Diskussion und gibt Empfehlungen, die eine politische Kurskorrektur nahelegen. So stellt der EWSA gemäss einer aktuellen Meldung der Kompetenzinitiative stellt fest, „dass sich die Debatte über den Aufbau von 5G Netzen in eine kontroverse politische Auseinandersetzung verwandelt hat. Nichtsdestotrotz müssen soziale, gesundheitliche und ökologische Fragen unter Einbeziehung der Bürger und aller relevanten Akteure geklärt werden.“ Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, bei der Bewertung der Auswirkungen der neuen 5G- und 6G-Technologien auf die unterschiedlichen Bereiche wegweisend voranzugehen, da Instrumente und Massnahmen zur Bewältigung von Risiken und zur Behebung der Schwachstellen benötigt werden. Der EWSA empfiehlt deshalb, „europäische und nationale Mittel in eingehendere multidisziplinäre Forschungen und Folgenabschätzungen zu investieren, in denen es vor allem um Mensch und Umwelt geht“. Ihre Ergebnisse sollen publik gemacht werden, damit die Öffentlichkeit und die Entscheidungsträger informiert sind.

Überwachung und Kontrolle

Der EWSA schlägt weiter vor, dass die Europäische Kommission die Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft konsultiert und unter Einbeziehung aller einschlägigen öffentlichen Einrichtungen zum Beschlussfassungsprozess mit Blick auf die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der mobilen elektronischen Kommunikation beiträgt.  Laut der EWSA hat die Überwachung und Kontrolle der elektromagnetischen Verschmutzung auf der Grundlage eines stringenten interinstitutionellen und interdisziplinären wissenschaftlichen Ansatzes zu erfolgen.  Zwar gebe es keine anerkannten wissenschaftlichen Daten, die für negative Auswirkungen von 5G auf die menschliche Gesundheit sprächen, doch halte es der EWSA für angezeigt, die sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Aspekte von 5G im Sinne des Vorsorgeprinzips kontinuierlich zu überwachen. Er respektiere ferner die Bedenken, die hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen, einschliesslich der thermischen und nichtthermischen Auswirkungen, der Intensität der Exposition und der langfristigen Auswirkungen einer solchen Strahlenbelastung vorgetragen werden.

Vermieter von Mobilfunkstandorten haften

Auf der juristischen Ebene hat das Landgericht Münster (D) gemäss einem Bericht von diagnose-funk.org ein Urteil verkündet, das Vermieter von Mobilfunkstandorten aufhorchen lässt: Letztere können laut Gericht für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden. Das Gericht bestätigt, dass nicht nur der Mobilfunkanlagenbetreiber (als sog. Handlungsstörer) für Schädigungen durch seinen Anlagenbetrieb haftet, sondern genauso auch der Grundstückseigentümer (als sog. Zustandsstörer), der sein Grundstück für den Anlagenbetrieb zur Verfügung stellt. Dieser kann also im Schadensfall genauso haftungsrechtlich von Dritten in Anspruch genommen werden wie der Anlagenbetreiber. Und weil die Kommune bzw. Gemeinde und deren Vertreter das hätte wissen können bzw. müssen, ist deren Klage auf Beendigung des Vermietungsverhältnisses abgewiesen worden. Fest steht: Den wenigsten Kommunen und Grundstückseigentümern, die ihre Grundstücke für den Betrieb von Mobilfunkanlagen vermieten oder verpachten, dürfte dieses eigene Haftungsrisiko wohl bekannt sein.

Gegen die „Technologieneutralität“

In der Schweiz steht die Revision der Fernmeldediensteverordnung (FDV) vor der Tür. Parteien und Verbände können dazu im Rahmen der Vernehmlassung Stellung beziehen. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein etwa hat sich mit Schreiben vom 25. März 2022 zur Revision der Fernmeldediensteverordnung (FDV) vernehmen lassen. Er hat sich anstelle einer „Technologieneutralität“ für eine umwelt- und gesundheitsverträglichste Technologie im Verordnungstext ausgesprochen. Ziel ist, dass in Art. 16 Abs 1 FDV ausdrücklich das „Prinzip der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit“ festgehalten wird. „Mit der Änderung von Art. 16 Abs. 1 FDV will der Gesetzgeber die „Technologieneutralität“ gesetzlich festschreiben. Damit wird der Gedanke beziehungsweise die Absicht verknüpft, dass die Telekommunikationsanbieter den Eigentümern vorschreiben können, ihre Gebäude, Wohnungen und Büros statt mit Kabel künftig mittels Mobilfunktechnik ab Netzabschlusspunkt anzuschliessen“, argumentiert der Dachverband. Der Begriff „Technologieneutral“ sei leider auch schon beim Fernmeldegesetz (FMG) eingeflossen. Diese Regelung gelte jedoch keinesfalls als „neutral“, weil sie die kostengünstigere Funktechnologie einseitig fördere. Bei der damaligen Vernehmlassung zum FMG wurde der Anpassungsvorschlag des Dachverbandes nicht offenbar beachtet.

Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen

Wie kann man sich und seine Kinder vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch, Inhaber von Swiss Harmony in Grellingen, ein Unternehmen, das sich auf die Harmonisierung von Elektrosmog spezialisiert hat. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony  (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.

Schutz vor schädlichen Strahlungen
Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.

Buchtipp: „Funkstille“
In welchen Zusammenhängen Themen wie 5G, Corona und Co. gesehen werden können, beschreibt Richard Neubersch von Swiss Harmony in seinem Buch „Funkstille“. „Die Diskussionen über Zusammenhänge zwischen Corona und 5G nehmen zu und nie war es wichtiger als heute, einen kühlen Kopf zu bewahren. Es gilt, eine innere Haltung zu entwickeln, die Sie trotz der extremen Lage im Herzen zentriert bleiben lässt“, sagt der Buchautor. „Funkstille“ ist mehr als nur ein Buch über Swiss Harmony und Mobilfunk. Es sieht sich als Hilfe, um trotz der extremen Lage, die die Welt derzeit in Atem hält, im Herzen zentriert bleiben lässt.


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