Die Ratifizierung der Schlussakte, welche an der Weltfunkkonferenz (WRC-15) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) unterzeichnet worden war, durch den Bundesrat, erregte medial kaum Aufmerksamkeit. Doch sie hat Folgen, dem sich wohl auch der Bundesrat kaum bewusst ist. Die Schweizer Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) verlangen vom Bundesrat seit Jahren, dass ein neues Gesetz zu Schall- und NIS-Immissionen geschaffen wird.
Der Bundesrat hat gemäss einem Bericht auf gigaherz.ch an der Sitzung vom 9. Juni 2017 die Ratifizierung der Schlussakte genehmigt, welche an der Weltfunkkonferenz (WRC-15) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) unterzeichnet worden war. Damit legt die Schweiz den Grundstein, um den steigenden Frequenzbedarf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien weiterhin zu decken, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen mobilen Kommunikationsstandards (5G). Was beinhaltet die Ratifizierung? Im Bereich Mobilfunk wurden nebst den bestehenden 800-, 900-, 1800- und 2100MHz-Bändern neue Frequenzen freigeschaufelt. Dies von 694-790MHz aus der sogenannten digitalen Dividende. Des Weiteren 1427-1518 MHz und dann ganz oben 3400-3600MHz.
Funkstrahlung ohne Dämpfungsfaktor
Bei den 694-790MHz ist laut Hans-U. Jakob vom Verein gigaherz.ch zu beachten, dass diese Frequenzen Hauswände weit besser durchdringen als alle höheren Frequenzen. „Eine Faustregel besagt, dass wenn die Wellenlänge länger als die Hausmauer dick ist, diese von der Funkstrahlung fast ungebremst, ohne Dämpfungsfaktor durchdrungen wird.“ Im 700MHz-Band ergebe sich somit eine Wellenlänge von 43cm. Und dies bei Mauerdicken von 25 bis 35 Zentimetern. „Die Gebäudedämpfung, wie sie bisher für die Berechnung zur Einhaltung des Strahlungs-Grenzwertes innerhalb von Wohnungen herangezogen wurde, muss demnach endgültig wegfallen. Dies weil die Strahlung dann praktisch ungebremst durch Mauern hindurchsaust“, sagt Hans-U. Jakob.
Wissen die Bundesräte, was sie da unterzeichnet haben?
Gegenteilig wirke sich die Sache bei 3400-3600MHz aus. Hier sind die Wellenlängen ca. acht bis neun Zentimeter lang. In der Folge wird die Gebäudedämpfung dermassen enorm hoch, dass mindestens alle hundert Meter ein Sender stehen muss um überhaupt noch etwas durch die Mauern hindurchzubringen. „Wie die Mobilfunkbetreiber dies bei dem gegenwärtigen Widerstand gegen den Bau von Mobilfunksendern bewerkstelligen wollen, bleibt sehr dubios“, bilanziert Hans-U. Jakob und stellt sich die Frage: „Ob die Bundesrätinnen und Bundesräte wissen, was sie da unterschrieben haben, ist mehr als nur fraglich. Nach der Rede zu schliessen, welche Bundesrätin Doris Leuthard am 16. Juni 2016 vor dem Nationalrat geführt hat, wissen sie es wahrscheinlich nicht.“
Ärzte fordern ein neues Gesetz zu Schall- und NIS-Immissionen
Im Entwurf eines neuen Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor zum Beispiel Handy-, WLAN- oder Bluetooth-Strahlung fehlt laut der Vereinigung Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) der vorsorgliche Gesundheitsschutz. Der Vorschlag schafft zwar die Möglichkeit, erwiesene Gesundheitsgefährdungen zu bekämpfen. Dem Risiko von Langzeitauswirkungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) aber stellt sich der Entwurf nicht. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) verlangen deshalb vom Bundesrat, dass ein neues Gesetz zu Schall- und NIS-Immissionen das Vorsorgeprinzip berücksichtigt. Die AefU fordern ihn zudem auf, endlich tiefere Immissionsgrenzwerte zu erlassen, wie sie dies seit Jahren postuliert. Neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit könnte übrigens bald die noch laufende Cosmos-Studie liefern. Sie untersucht die Gesundheit von rund 200’000 Mobiltelefon-Nutzern im Alter vor 20 bis 30 Jahren.
Vieltelefonierer mit Tumor
Kürzlich berichtete das deutsche Magazin „Focus“ über mögliche Krebsfolgen durch Handystrahlung. Dabei schilderte der Artikel unter anderem folgenden Fall: Roberto Romeo musste nach eigenen Angaben täglich drei bis vier Stunden beruflich telefonieren – und das über 15 Jahre hinweg. Nun bekam er monatlich Geld von seiner Unfallversicherung zugesprochen, denn das häufige Telefonieren habe einen gutartigen Tumor im Gehirn verursacht. Romeos Hörnerv musste entfernt werden, er ist auf dem rechten Ohr taub. Ein Einzelfall?
Keine objektive Berichterstattung
Dass Medien über die Gefahren von Mobilfunkstrahlung berichten, ist selten. Dass sie dabei objektiv vor den Gefahren warnen, noch seltener. Die New York Times veröffentlichte gemäss einem Bericht auf diagnose-funk.org am 31. Mai 2016 einen Artikel von Aaron Carroll, Professor für Kinderheilkunde (Indiana, USA) mit dem Titel: „Warum zu Handys und Krebs keine Panik angesagt ist“ (Why It´s Not Time to Panic About Cell Phones and Cancer), in dem er die Teilergebnisse der NTP-Studie in Frage stellt. Die Studie wurde im National Toxicology Program (NTP) innerhalb der National Institutes of Health der US-Regierung durchgeführt. Auf die Argumente von Caroll reagierte Dr. Ronald L. Melnick, der die Konzeption der Nagetierstudie des NTP/NIEHS leitete, mit einem Brief an die New York Times. Die New York Times weigerte sich, die Richtigstellungen von Melnick zu veröffentlichen. Auf dem Portal Micowave News wurde der Brief nun online publiziert. „Dass Zeitungen ohne grosse eigene Recherche begierig auf Entwarnungsargumente zurückgreifen ist plausibel“, findet diagnose-funk.org mit der Begründung: „Eines ihrer Hauptgeschäftsfelder ist das Online-Geschäft über Smartphones und Tablets, zudem ist die Mobilfunkindustrie ein potenter Werbekunde. Und die Journalisten selbst hängen 24 Stunden an ihrem Smartphone. So bestimmt das Sein das Bewusstsein. Dass die New York Times die Richtigstellungen von Ronald Melnick nicht veröffentlichte, spricht Bände.“
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wie kann man sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch, Inhaber von Swiss Harmony in Therwil (CH), ein Unternehmen, das sich auf die Harmonisierung von Elektrosmog spezialisiert hat. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.
Schutz vor schädlichen Strahlungen
Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.